1. Fachausstellung
05. November 2024 – 08:00 – 20:00 Uhr
06. November 2024 – 08:00 – 20:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Ihnen mit der Teilnahme an der Fachausstellung die reine Standfläche ohne Bodenbelag und ohne Standbau zur Verfügung gestellt wird (Ausnahme bei Buchung von Komplettständen). An allen Standgrenzen, die keine Ganggrenzen sind, sind feste Standwände zu errichten. Die Verlegung eines Bodenbelags ist fakultativ.
Die Erstellung/Buchung kompletter Messestände ist ebenfalls möglich. Die Mindesthöhe für Standbauten beträgt 2 m, die maximale Bauhöhe liegt bei 3 m. Generell genehmigungspflichtig sind alle anderen Standbauten über 3 m. Die maximale Bauhöhe für Standbau und Werbung
ist 3 m, innerhalb der gesamten Standfläche. Zu Nachbarständen ausgerichtete Werbung muss mindestens 1 m Abstand zu diesen haben.
Ein vorgezogener Aufbau ist nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Anmeldung, möglich. Der Standbau muss bis Donnerstag, 07.11.2024, 07:00 Uhr fertiggestellt sein. Ihr gebuchter Stromanschluss steht am Mittwoch, 06.11.2024 ab 11:00 Uhr zur Verfügung. Ihre gebuchten Serviceleistungen (wie z.B. Systemwände, Mietmobiliar etc.) stehen ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Komplettstände sind ebenfalls ab 16:00 Uhr bezugsfertig.
Es werden keine personalisierten Aufbauausweise benötigt
05. November 2024 – 10:00 – 18:00 Uhr
06. November 2024 – 08:00 – 18:00 Uhr
07. November 2024 – 08:00 – 18:00 Uhr
09. November 2024 – 08:00 – 15:00 Uhr
07. November 2024 – 08:30 – 18:00 Uhr
08. November 2024 – 08:30 – 17:00 Uhr
08. November 2024 – 17:00 – 22:00 Uhr
09. November 2024 – 08:00 – 18:00 Uhr
Mit dem Abbau der Stände darf erst nach dem Veranstaltungsende, Freitag, 08.11.2024, ab 17:00 Uhr begonnen werden. Der Abbau inklusive Verladung der Stände muss bis Samstag, 09.11.2024, 18:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein verlängerter Abbau ist nicht möglich. Es werden keine personalisierten Abbauausweise benötigt. Die Regelung – wie bei den Aufbauausweisen – gilt ebenfalls für den Abbau.
Hinweise zum Abbau:
Alle von Ihnen selbst angebrachten Grafiken müssen rückstandslos entfernt werden.
Alle gemieteten Counter und Schränke müssen sauber und leergeräumt sein.
2. Veranstaltungsort
hub27 Berlin
Halle Alpha 9
Jafféstraße 2
14055 Berlin
3. Ausstellungsmanagement
CPO HANSER SERVICE bietet im Auftrag des Veranstalters des Deutschen Pflegetages, der Deutschen Pflegetag Servicegesellschaft mbH (DPSG), Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Institutionen die Möglichkeit, sich auf dem Pflegetag zu präsentieren und als Aussteller oder Sponsor am Deutschen Pflegetag 2024 teilzunehmen.
4. Offizieller Logistik Partner
DHL Trade Fairs & Events UK Limited übernimmt als Zentralspediteur die Koordination von Zufahrt bzw. Anlieferungen/Abholungen, des Versands
von Waren sowie den Umgang mit Leergut und Vollgut
Bitte klicken Sie auf Logistik um weitere Informationen zu erhalten.
Deadline: 31. Oktober 2024
Kontakt: Benedikt Noormann – Email: benedikt.noormann@dhl.com
5. Hausordnung der Messe Berlin
Die Hausordnung gilt für das gesamte Messegelände der Messe Berlin
GmbH („Messe Berlin“), einschließlich aller Hallen, Gebäude, Räume
sowie Außen-, Frei- und Verkehrsflächen und den Servicehof Nord
(„Messegelände“). Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich
innerhalb des Geltungsbereichs aufhalten.
5.2.1 Das Messegelände ist nicht öffentlich und unterliegt dem Hausrecht der Messe Berlin. Das Hausrecht wird durch Mitarbeiter*innen der Messe Berlin oder deren Beauftragten ausgeübt und deren Anweisungen sind Folge zu leisten.
5.2.2 Der Zugang zum Messegelände ist nur mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung gestattet. Diese ist jederzeit bei sich zu führen
und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Ablauf der Zugangsberechtigung ist das Messegelände umgehend zu verlassen.
5.2.3 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Messegelände nur in Begleitung eines bzw. einer Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson gemäß JuSchG betreten.
5.2.4 Personen, die die Anordnungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals nicht befolgen, erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, bei denen ein Hausverbot vorliegt, die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern, oder erkennbar die Absicht haben, eine Veranstaltung zu stören, wird der Zugang verweigert, ohne dass der Eintrittskartenwert erstattet wird.
5.2.5 Das Befahren des Messegeländes mit Kraftfahrzeugen ist ausschließlich mit einer erteilten Einfahrgenehmigung gestattet. Die
Einfahrgenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf dem Messegelände.
5.2.6 Die Messe Berlin behält sich vor, Kraftfahrzeuge bei der Ein- bzw. Ausfahrt auf den Inhalt zu überprüfen
5.3.1 Die Messe Berlin trifft für den Aufenthalt von Besucher*innnen in Veranstaltungsbereichen besondere Sicherheitsvorkehrungen. Es ist
den Besucher*innen daher aus Sicherheitsgründen untersagt die Veranstaltungsbereiche, abgesehen über die dazu vorgesehenen und
gekennzeichneten Zu- und Ausgänge, zu verlassen.
5.3.2 Der Zugang und Aufenthalt wird bei Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung oder einer sonstigen Zugangsberechtigung gewährt und ist nur für die durch die Zugangsberechtigung bestimmten Zeiten, Bereiche und Zwecke gestattet. Die Zugangsberechtigung ist bis zum Verlassen des Messegeländes mitzuführen und auf Verlangen dem Sicherheits- und Ordnungspersonal vorzuzeigen. Beim Verlassen des Messegeländes verlieren die Eintrittskarten zum einmaligen Eintritt ihre Gültigkeit.
5.3.3 Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, fliegenden Bauten und Freiflächen und deren Räumung von der Messe Berlin angeordnet werden. Alle Personen, die sich im betreffenden Bereich aufhalten, haben den entsprechenden Anweisungen
unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung den
betroffenen Bereich sofort zu verlassen.
5.3.4 Bei Veranstaltungen können Taschen, mitgeführte Behältnisse, Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin überprüft
werden.
5.3.5 Bei Veranstaltungen kann die Mitnahme von Taschen und Behältnissen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
5.3.6 Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Assistenzhunde, ist grundsätzlich untersagt. Die Messe Berlin kann diesen Grundsatz im Einzelfall oder veranstaltungsbezogen aufheben und diese Aufhebung von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen. Für das Mitführen von Hunden gilt Leinen- und Maulkorbzwang. Es gelten die Bestimmungen des Berliner Hundegesetzes.
5.3.7 Nach Veranstaltungsende haben Besucher*innen das Messegelände unverzüglich zu verlassen.
5.3.8 Der Aufenthalt auf dem Messegelände erfolgt auf eigene Gefahr.
5.4.1 Für den Zutritt von betriebsfremden Personen zu den Verwaltungsbereichen, den Dächern und technischen Betriebsräumen aller Art ist
eine Genehmigung der Messe Berlin Voraussetzung.
5.4.2 Das Mitführen folgender Gegenstände ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin ist verboten:
– Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes,
– Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe,
– unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen.
5.4.3 Der Einsatz von Drohnen und anderen unbemannten Flugobjekten ist genehmigungspflichtig.
5.5.1 Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den bereitstehenden Behältern zu entsorgen.
5.5.2 Die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten, ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt.
5.5.3 Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie
Nutzung von Werbeträgern ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Messe Berlin untersagt. Für Aussteller*innen gilt eine gesonderte
Regelung.
5.5.4 Auf dem Messegelände besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen.
5.5.5 Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung, zu einem Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadenersatzforderung führen.
5.5.6 Der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen ist nur für Aufbaupersonal und Mitarbeiter*innen der Messe Berlin sowie deren Beauftragten gestattet. Minderjährigen ist der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen grundsätzlich untersagt.
5.6.1 Auf dem Messegelände gelten die Bestimmungen der StVO sinngemäß. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.
5.6.2 Gekennzeichnete Flächen, wie Feuerwehrflächen sowie Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt und jederzeit freizuhalten.
5.6.3 Das Parken auf dem Messegelände ist nur mit einer gültigen Parkgenehmigung und auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
5.6.4 Das Abstellen von Containern ist nur mit Genehmigung der Messe und nur auf den zugewiesenen Flächen erlaubt.
5.6.5 Das Befahren geschlossener Räume, auch der Messehallen, mit Fahrrädern, E-Scootern, Rollschuhen, Inlineskater, Skateboards,
Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Segways und ähnlichen Fahrhilfen ist untersagt.
Die Messe Berlin behält sich vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen Foto- und Videoaufnahmen (einschließlich durch hierzu beauftragte
Dritte) anzufertigen. Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den ausgehängten bzw. Ihnen separat ausgehändigten Datenschutzhinweisen. Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich an unsere*n Datenschutzbeauftragte*n unter der Adresse: Messedamm 22, 14055 Berlin bzw. datenschutz@messe-berlin.de wenden
5.8.1 Für Schäden haftet die Messe Berlin nur soweit diese auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Messe Berlin, ihrer
gesetzlichen Vertreter*in oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind oder in Fällen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
5.8.2 Die einzelnen Regelungen dieser Hausordnung sollen unabhängig voneinander wirksam sein. Eine eventuelle Unwirksamkeit einer
Regelung berührt die übrigen Regelungen nicht.